Dienstreisen und damit einhergehende Versetzungen sowie anderweitige auswärtige Beschäftigungen werden in Betriebsratsgremien oft stiefmütterlich behandelt. Meist sind die Betroffenen einverstanden und die Geschäftsführung meint, der Betriebsrat habe hier sowieso nicht mitzuwirken. Erst dann, wenn etwas schief läuft, wird der Betriebsrat eingebunden, und dann macht sich das fehlende Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen schmerzlich bemerkbar. In diesem Seminar werden die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bei auswärtigen Beschäftigungsformen behandelt. Auswärts Beschäftigte müssen sich häufig zwischen den Anforderungen der Kunden beziehungsweise des Arbeitgebers auf der einen Seite sowie dem Arbeitszeitgesetz, dem Tarifvertrag und dem Arbeitnehmer* innenschutz auf der anderen Seite entscheiden. Beschäftigte auf Montage oder im Kundendienst fragen sich nicht selten, ob sie mit einem Fuß im Gefängnis stehen oder vor einer fristlosen Kündigung. Diese Besonderheiten werden im Seminar genauer unter die Lupe genommen.
Begriff der Versetzung - individualrechtlich und nach § 95 Abs. 3 BetrVG
Verfahren nach § 99 BetrVG: Anhörung, Widerspruch des Betriebsrats bei Einstellung, Um-/Eingruppierung, Versetzung
Verfahren nach §§ 99 Abs. 4 und 100 ff. BetrVG
Grenzen des Direktionsrechts und § 315 BGB, Abgrenzung zur Änderungskündigung nach § 2 KSchG
Dienstreisen, auswärtige Beschäftigung im Inland
Reisegestaltung und Kostenerstattung - Flohbude oder Luxushotel?
steuerliche/sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
Besonderheiten bei Montagetätigkeit und Kundendienst; Probleme der Außen- und Innenhaftung und bei der Abrechnung
Musterbetriebsvereinbarung für Auswärtsbeschäftigung - wo kann und muss der Betriebsrat mitbestimmen?
Besonderheiten beim Auslandseinsatz
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 24.06.2024 - 28.06.2024 | KD02624 | Warteliste möglich |